Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beförderungsleistungen der Taxizentrale TREUCHTLINGEN GmbH

Stand: 25.05.2022

  1. a) Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten für alle Beförderungsleistungen von Personen, Sachen und Tieren der Taxizentrale Treuchtlingen GmbH sowie aller angeschlossenen Taxiunternehmen und Subunternehmen, die für Taxizentrale Treuchtlingen GmbH Beförderungsdienstleistungen erbringen. Diese allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen werden mit dem Besteigen des Fahrzeugs bzw. der Übergabe von Kurier- und/oder Beförderungsgut an Taxizentrale Treuchtlingen GmbH als Vertragsbestandteil anerkannt.

  1. b) Beförderungsanspruch

Es besteht ein Anspruch auf Beförderung, soweit dieser nach gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und entsprechenden, auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften besteht. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht für Personen, die eine deutliche Gefahr für die allgemeine Sicherheit oder Ordnung für das Beförderungsfahrzeug, dessen Fahrer oder anderer Fahrgäste darstellen. Einen Anspruch auf Beförderung haben insbesondere nicht Personen mit stark verschmutzter Bekleidung,  Personen, die das Beförderungsentgelt nicht direkt bezahlen können, und Personen, die das Fahrpersonal beleidigen oder bedrohen.

  1. c) Beförderungsentgelte

Die Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr richten sich – soweit keine anderen Beförderungsentgelte vereinbart wurden – nach der „Verordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Treuchtlingen in Bayern“ in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Preise für den Transport von Sachen berechnen sich nach den Tarifen.

  1. d) Zahlungsmittel

Soweit keine Vereinbarung über eine unbare Zahlungsweise getroffen ist, ist das Beförderungsentgelt bzw. der Preis für einen Sachtransport in bar zu entrichten. Bei Barzahlung besteht für die von der Taxizentrale Treuchtlingen GmbH beauftragten Taxen keine Verpflichtung, Geldscheine über einem Wert von € 50,00 zu wechseln.

 

  1. e) Transport von Sachen

Auf den Transport von Sachen besteht über gewöhnliches Reisegepäck hinaus kein Anspruch. Vom Transport ausgeschlossen sind Waffen und Gefahrgüter und Gegenstände, die die allgemeine Sicherheit und Ordnung des Beförderungsfahrzeugs oder des Fahrers darstellen könnten, oder die zu sperrig sind, um entsprechend der Straßenverkehrsordnung mit PKW befördert werden zu können.

Taxizentrale Treuchtlingen GmbH übernimmt keine Transporte von Geld- oder anderen Wertsachen (Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine usw.) oder von Gütern, deren Wert mehr als € 5000.- beträgt.

Wird ohne Wissen und Zustimmung von Taxizentrale Treuchtlingen GmbH ein Transport derartiger Güter dennoch in Auftrag gegeben, ist jegliche Haftung für Verlust oder Zerstörung ausgeschlossen. Für Sachschäden an beförderten Gütern haften die beauftragten Betriebe im Einzelfall maximal bis zu einer Höhe von € 5000.- (in Worten Euro fünftausend). Eine Haftung für Vermögensfolgeschäden im Zusammenhang mit einer Beschädigung beförderter Güter ist in jedem Fall ausgeschlossen.

  1. f) Beförderung von Tieren

Auf die Mitnahme von Tieren mit oder ohne Begleitperson besteht nur Anspruch, wenn bereits bei der Auftragserteilung darauf hingewiesen wurde und Taxizentrale Treuchtlingen GmbH der Beförderung zugestimmt hat. Hunde dürfen nicht auf den Fahrgastsitzen befördert werden und sind gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu sichern. Auf die Mitnahme von Blindenhunden besteht grundsätzlich Anspruch, wenn bei der Auftragserteilung darauf hingewiesen wurde. Andere für die Beförderung im PKW geeignete Tiere müssen in einem geeigneten Käfig untergebracht sein und werden gegebenenfalls im Kofferraum transportiert. Gefährliche Tiere werden grundsätzlich nicht transportiert.

  1. g) Haftung

Bei Tod oder Verletzung eines Fahrgastes haften die beauftragten Unternehmen im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, bei Verkehrsunfällen im Einzelfall jedoch nur bis zur Höhe der gesetzlichen Deckungsgrenze und bei Unfällen außerhalb des Fahrzeugs im Rahmen der Deckungsgrenze ihrer Betriebshaftpflichtversicherungen.

Eine Haftung für Schäden an Tieren folgt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Haftungsbeschränkungen gelten insoweit nicht, als Sachschäden nachweislich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

  1. h) Haftungsausschuss

Soweit Schäden oder auch Folgeschäden durch höhere Gewalt, Verkehrsbehinderungen oder Arbeitskämpfe entstehen, sind Ersatzansprüche grundsätzlich ausgeschlossen. Grundsätzlich wird keine Gewähr dafür geleistet, dass ein Fahrziel innerhalb einer bestimmten Zeit erreicht werden kann.

  1. i) Verjährung

Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag mit Taxizentrale Treuchtlingen GmbH verjähren innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Entstehen des Anspruchs.

  1. j) Gerichtsstand

Die örtliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag mit Taxizentrale Treuchtlingen GmbH ergeben, ist der Sitz der Gesellschaft.

Die sachliche Zuständigkeit folgt den gesetzlichen Bestimmungen.

Diese allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Taxizentrale Treuchtlingen GmbH sowie die „Verordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Treuchtlingen in ihrer jeweils gültigen Fassung werden auf Wunsch oder auf mündliche oder schriftliche Anforderung jedem Fahrgast und auch Auftraggeber ausgehändigt.